Krankenversicherung Schweiz Beiträge und Vergleich

Kündigungsfristen mit und ohne Prämienerhöhung

Noch vor wenigen Jahren durfte die Krankenkasse nur gewechselt werden, wenn diese eine Prämienerhöhung mitteilte. Heute spricht man darüber, die Versicherten währen zwei oder drei Jahren an eine Kasse zu binden, wenn eine höhere Franchise gewählt wird. Beide Massnahmen sind aber derzeit nicht aktuell und in vielen Fällen lohnt es sich deshalb, gerade in diesem Jahr die Krankenversicherung genau auf seine Bedürfnisse anzupassen.

Der Massgebende Kündigungstermin für Krankenversicherungen ist der 30. November. Bis zu diesem Tag muss eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Bedenken Sie, dass ein eingeschriebener Brief bis sieben Tage braucht, bis er vom Adressaten in Empfang genommen wird. Schicken Sie die Kündigung deshalb rechtzeitig ab!

Melden Sie sich bis zum 31. Dezember bei der neuen Krankenkasse an. Auch hier gilt, dass der Antrag zur Aufnahme bis zu diesem Tag bei der Krankenkasse angekommen sein muss. In diesem Fall teilt die neue Kasse der bisherigen Krankenkasse mit, dass Sie die Gesellschaft gewechselt haben und die alte Kasse entlässt Sie definitiv. Verpassen Sie es, einen neuen Vertrag abzuschliessen, bleiben Sie bei der bisherigen Krankenkasse, für die gleichen Leistungen wie bisher versichert – ein Wechsel ist im Moment nicht mehr möglich.

Erhöht eine Krankenkasse die Prämien bereits im Verlauf des Versicherungsjahres, so hat diese die Erhöhung fünf Monate im Voraus beim Bundesamt für Gesundheit zu beantragen und den angeschlossenen Mitgliedern bekannt zu geben. Der Versicherte hat nun das Recht, die Krankenkasse per 30. Juni zu wechseln, der massgebende Kündigungstermin ist der 31. Mai. Beachten Sie auch hier, dass das Kündigungsschreiben bis zu diesem Tag beim Versicherer angekommen sein muss und verschicken Sie dieses frühzeitig.

Diese Angaben gelten für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen sehen oft verlängerte Kündigungsfristen vor, egal ob sich an der Prämie etwas ändert oder nicht. Die Versicherung Provita setzt eine Frist von nur einem Monat, bei den meisten anderen Anbietern beträgt diese Frist jedoch in jedem Fall 3 Monate. Assura, Groupe Mutuel, KK Cervino und Supra sehen eine Kündigungsfrist von gar 6 Monaten vor. Manchmal wird man auch an eine mindeste Vertragsdauer von bis zu drei Jahren gebunden. Beachten Sie bei Zusatzversicherungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) die Sie unterschrieben haben.

Wichtig: Lesen Sie vor Vertragsabschluss immer das „Kleingedruckte“ in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, die ein Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellen muss. Oft finden sich diese im Internet auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse oder diese werden bei der Offerterstellung mitgeschickt. Achten Sie besonders auf die Mindestvertragsdauer und besondere Kündigungsfristen.

Krankenkassen Prämien 2012 berechnen & vergleichen

Berechnen Sie jetzt Ihre persönlichen Prämien für das Jahr 2012 und vergleichen Sie diese mit der Prämie Ihrer aktuellen Krankenversicherung. Bestellen Sie anschliessend von den gewünschten Krankenversicherungen eine unverbindliche Direktofferte per Email oder per Post:


Modell ?
Traditionell
Standard-Leistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP). Gleiche Leistungen bei allen Krankenkassen mit freier Arztwahl.

Hausarzt-Modell
Prämienvorteil von 5-20% / Sie verpflichten sich bei Krankheit, ausser bei einem Notfall, immer zuerst Ihren gewählten Hausarzt zu konsultieren.

HMO-Modell
Prämienvorteil bis zu 25% / Sie verpflichten sich bei Krankheit, ausser bei einem Notfall, immer zuerst einen in einem HMO-Center praktizierenden Arzt zu konsultieren.

Telmed-Modell
Prämienvorteil bis 15% / Sie verpflichten sich vor jedem Arztbesuch telefonisch eine Beratungsstelle anzurufen, welche Ihnen Ratschläge und evtl. Hinweise für die ärztliche Behandlung oder den zu konsultierenden Arzt gibt. Ausgenommen sind Notfälle etc.
Jahrgang Franchise ?
Unter Franchise versteht man einen Selbstbehalt, welcher der Versicherte bei anfallenden Kosten durch den Arzt, Spital oder Medikamente selber tragen muss. Durch die Wahl einer höheren Franchise, kann von grosszügigen Prämienrabatten profitiert werden. Der maximale Prämienrabatt bei Kinder beträgt CHF 420.--/Jahr, bei Erwachsenen rund CHF 1540.--/Jahr.
Unfalldeckung ?
Einschluss obligatorisch für:
  • Kinder und Jugendliche ohne Erwerbstätigkeit.
  • Erwachsene ohne Erwerbstätigkeit und ohne Arbeitslosen-Taggeld.
Einschluss nicht nötig für:
  • Erwerbstätige mit mind. 8h Beschäftigung in der Woche (der Arbeitgeber muss Sie gegen Unfall versichern).
  • Erwerbslose mit Arbeitslosen-Taggeld sind von der SUVA gegen Unfall versichert.
1. Person ja nein
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