Kündigungsfristen mit und ohne Prämienerhöhung
Noch vor wenigen Jahren durfte die Krankenkasse nur gewechselt werden, wenn diese eine Prämienerhöhung mitteilte. Heute spricht man darüber, die Versicherten währen zwei oder drei Jahren an eine Kasse zu binden, wenn eine höhere Franchise gewählt wird. Beide Massnahmen sind aber derzeit nicht aktuell und in vielen Fällen lohnt es sich deshalb, gerade in diesem Jahr die Krankenversicherung genau auf seine Bedürfnisse anzupassen.
Der Massgebende Kündigungstermin für Krankenversicherungen ist der 30. November. Bis zu diesem Tag muss eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Bedenken Sie, dass ein eingeschriebener Brief bis sieben Tage braucht, bis er vom Adressaten in Empfang genommen wird. Schicken Sie die Kündigung deshalb rechtzeitig ab!
Melden Sie sich bis zum 31. Dezember bei der neuen Krankenkasse an. Auch hier gilt, dass der Antrag zur Aufnahme bis zu diesem Tag bei der Krankenkasse angekommen sein muss. In diesem Fall teilt die neue Kasse der bisherigen Krankenkasse mit, dass Sie die Gesellschaft gewechselt haben und die alte Kasse entlässt Sie definitiv. Verpassen Sie es, einen neuen Vertrag abzuschliessen, bleiben Sie bei der bisherigen Krankenkasse, für die gleichen Leistungen wie bisher versichert – ein Wechsel ist im Moment nicht mehr möglich.
Erhöht eine Krankenkasse die Prämien bereits im Verlauf des Versicherungsjahres, so hat diese die Erhöhung fünf Monate im Voraus beim Bundesamt für Gesundheit zu beantragen und den angeschlossenen Mitgliedern bekannt zu geben. Der Versicherte hat nun das Recht, die Krankenkasse per 30. Juni zu wechseln, der massgebende Kündigungstermin ist der 31. Mai. Beachten Sie auch hier, dass das Kündigungsschreiben bis zu diesem Tag beim Versicherer angekommen sein muss und verschicken Sie dieses frühzeitig.
Diese Angaben gelten für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen sehen oft verlängerte Kündigungsfristen vor, egal ob sich an der Prämie etwas ändert oder nicht. Die Versicherung Provita setzt eine Frist von nur einem Monat, bei den meisten anderen Anbietern beträgt diese Frist jedoch in jedem Fall 3 Monate. Assura, Groupe Mutuel, KK Cervino und Supra sehen eine Kündigungsfrist von gar 6 Monaten vor. Manchmal wird man auch an eine mindeste Vertragsdauer von bis zu drei Jahren gebunden. Beachten Sie bei Zusatzversicherungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) die Sie unterschrieben haben.
Wichtig: Lesen Sie vor Vertragsabschluss immer das „Kleingedruckte“ in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, die ein Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellen muss. Oft finden sich diese im Internet auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse oder diese werden bei der Offerterstellung mitgeschickt. Achten Sie besonders auf die Mindestvertragsdauer und besondere Kündigungsfristen.
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